FÖRDERGEMEINSCHAFT Hoya e.V.
Willkommen
An dieser Stelle möchten wie Sie als Einwohner oder Besucher von Hoya begrüßen, aber auch neue Unternehmer und Unternehmerinnen willkommen heißen und einladen sich aktiv bei der Fördergemeinschaft zu beteiligen. Nur zusammen schaffen wir es, die allgemeine Schwäche von Handel, Verkauf und Dienstleistungen in kleineren Städten wirksam anzugehen.
Hoya hat viele Stärken, sei es dass wir die Heimat größerer Unternehmen sind, sei es, dass ein schöner Fluß durch unsere Stadt fließt, dass nette Menschen hier wohnen oder oder oder…
Das sehen wir als unsere Aufgaben…
Innenstadtbelebung
Stadtfeste
Geschäftsansiedlung
Gemeinschaftsprojekte
Dabei liegt uns die ansprechende Gestaltung unserer Innenstadt und die positive Darstellung unserer schönen Weserstadt sehr am Herzen!
Die Aufgaben werden von den Mitgliedern, vom Vorstand oder von den Arbeitsgruppen übernommen. Gerade die Arbeitsgruppen bieten auch Privatleuten die Möglichkeit sich für Hoya zu engagieren.
Fördergemeinschaft Hoya e.V.
Lange Str. 14, 27318 Hoya
Vorstand: 0160 – 94752127
Marktmeister: 0171 – 3059123
kontakt@foerdergemeinschaft-hoya.de
Unsere Stadtfeste
Halloween Shopping 2024
Shopping, Essen, Trinken und viele kleine Überraschungen in der Innenstadt Hoya.
Einkaufsgutschein
Schenken in Hoya leicht gemacht:
Der Einkaufsgutschein Hoya ermöglicht es, in einem von über 50 Mitgliedsbetrieben der Fördergemeinschaft in der Samtgemeinde Hoya einzukaufen.
Wie funktioniert’s?
Sie kaufen einen Gutschein in Hoya bei der Leserei (nur möglich mit Bargeld). Sie erhalten Ihren Gutschein über jeden Betrag, den sie wünschen und dazu eine Liste mit allen teilnehmenden Betrieben. Sie verschenken den Gutschein, der drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Die/der Beschenkte kann sich nun in einem der teilnehmenden Geschäfte etwas für sie/ihn Passendes aussuchen.
Hier können Sie Ihren Einkaufsgutschein einlösen:
- Akustik-Optik Huth Deichstr. 6 27318 Hoya
- Aller-Weser Verlagsgesellschaft Werkstr. 2 28857 Syke
- Autohaus Grünhagen Auf dem Kuhkamp 3 27318 Hoya
- Autohaus Riemer Bremer Str. 5 27327 Martfeld
- Autohaus Witschke Bahnhofstr. 33-35 27305 Brh.-Vilsen
- Bären Apotheke Lange Str. 51 27318 Hoya
- Big Bull Lange Str. 17 27318 Hoya
- Brautmoden Traum in Weiß Lange Str. 10 27318 Hoya
- Brüggemann Bürobedarf Lange Str. 18 27318 Hoya
- Buchhandlung Leserei Lange Str. 14 27318 Hoya
- Classic Tankstelle Auf dem Kuhkamp 21 27318 Hoya
- Das Blaue Blatt Stedorfer Bahnhofstr. 53 27313 Dörverden
- Derbe Kost Lange Str. 41 27318 Hoya
- Die Harke An der Stadtgrenze 2 31582 Nienburg
- einfallsgeist Werbeagentur, T. Homann Bücker Str. 62 27318 Hoya
- Elektro Meyer Von-Staffhorst-Str. 2 27318 Hoya
- Elektrotechnik Jens Lühning Deichstr. 34 27318 Hoya
- Fahrschule Selent Auf dem Kuhkamp 2 27318 Hoya
- Fashion Boutique Lange Str. 1 27318 Hoya
- Fischhandlung Donner Wochenmarkt 27318 Hoya
- Floristik und Gärtnerei Thöming Lange Str. 96 27318 Hoya
- Friseure Schwake Lange Str. 5 27318 Hoya
- Gilster Getränke Bücker Str. 14-16 27318 Hoya
- Guder GmbH Bücker Str. 62 27318 Hoya
- Kiebitzmarkt Henry Heins Dedendorf 48 27333 Bücken
- Kulinarium Bioladen Lange Str. 15 27318 Hoya
- LH Holzbau Im Dorfe 8 31609 Holzbalge
- Lindenhof Restaurant Deichstr. 27 27318 Hoya
- Magro Lange Str. 25 27318 Hoya
- Malereibetrieb Andreas Martin Johann-Beckmann-Str. 58 27318 Hoya
- mf medienservice, Werbeagentur Lange Str. 12 27318 Hoya
- Momentfang – Fotostudio Nadine Schulz Lange Str. 6 27318 Hoya
- Naturwaren Sonntag Lange Str. 8 27318 Hoya
- Oppeneiger Raumausstatter Deichstr. 3 27318 Hoya
- Outfiteria Mode Lange Str. 31 27318 Hoya
- Pizzeria Europa Lange Str. 42 27318 Hoya
- PM Parkettstudio Lange Str. 16 27318 Hoya
- Prettenhofer Schreibwaren/Bücher Bahnhofstr. 22 27324 Eystrup
- Schierloh Bestattungsunternehmen Von-Kronenfeldt-Str. 29 27318 Hoya
- Stoffregen Alte Heerstr. 65 27330 Asendorf
- Sweet & Feet, Friederike Schanz Lange Str. 5 27318 Hoya
- Tanja’s Haarpraxis Hüpedenstr. 25 27318 Hoya
- THIES+CO. / hagebaumarkt Bücker Str. 30-32 27318 Hoya
- VGH Verkehrsbetriebe Hoya Am Bahnhof 1 27318 Hoya
- Weber & Wohlers Lange Str. 59 27318 Hoya
Verschiedenes
Wir freuen uns über neue Mitglieder! Nur gemeinsam können wir etwas für unsere Stadt Hoya erreichen, nur mit vielfältigen Ideen, können sich Dinge verändern, nur mit unterschiedlichen Meinungen kann es neue Ansätze geben.
Aufnahmevoraussetzungen
Flohmarktordnung der Fördergemeinschaft Hoya/Weser, 07. Mai 2022
§1 Anerkennung der Marktordnung
Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Marktareals, sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt. Mit Kauf einer Platzkarte wird die Flohmarktordnung anerkannt.
§2 Ordnungspersonal und Marktzeiten
Den Anweisungen des Ordnungspersonals, sowie des Marktmeisters ist in jedem Falle Folge zu leisten. Bei wiederholtem Nichtbefolgen wird ein Arealverweis / Platzverweis ausgesprochen. In diesem Fall erfolgt keine Gebührenerstattung.
Der Flohmarkt findet am Samstag, 07. Mai 2022 statt, beginnt um 9:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr. Der Aufbau darf ab 8:00 Uhr erfolgen (siehe auch §7). Nach dem Ausladen der Waren müssen sämtliche Fahrzeuge unverzüglich aus dem Flohmarktbereich entfernt werden (siehe §16), es sei denn, es handelt sich um gewerblich genutzte Fahrzeuge oder Anhänger. Für diese wird dann eine gesonderte Gebühr nach Ermessen erhoben (siehe §3).
Zwischen 9:00 – 14:00 Uhr ist das Fahren mit Fahrzeugen auf dem Areal untersagt, dies gilt auch bei einem vorzeitigen Abbau eines Standes. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Gebührenerstattung.
§3 Anmeldung, Gebühren und Standgröße
Die Standplätze werden nur nach persönlicher Anmeldung und vorheriger Entrichtung der Standgebühr vergeben. Ein Standplatz ist 3m lang, es können je nach Bedarf mehrere zusammenhängende Plätze gebucht werden.
Die Anmeldung kann ab Samstag, den 23.04.2020 ausschließlich in der Leserei, Lange Str. 14, 27318 Hoya, erfolgen.
Anmeldungen per E-mail sind nicht möglich.
Für Fragen per E-Mail wenden Sie sich bitte an: kontakt@foerdergemeinschaft-hoya.de.
Der Flohmarkt findet in der Innenstadt von Hoya entlang der Langen Straße, von Weber und Wohlers (Lange Str. 59) bis zum Centralplatz, statt.
Die Standgebühr wird nach laufenden Frontmetern berechnet. Sie beträgt bis zum Inkrafttreten einer neuen Flohmarktordnung für alle gewerblichen Anbieter 8,- Euro/Meter und alle privaten Standbetreiber 4,00 Euro/Meter. Als gewerbliche Anbieter gelten solche, die ein eher homogenes Warenangebot haben (siehe §10).
Auf die Entrichtung einer Müllpauschale wird derzeit verzichtet.
Marktteilnehmer, die neuwertige Musik-CD´s unter Mithilfe musikalischer Darbietung verkaufen, müssen sich beim Veranstalter anmelden; ihnen wird ein Platz zugewiesen. Die Gebühr von 40 Euro ist mit Rechnungserhalt bis eine Woche vor Marktbeginn zu überweisen. Wird der Stand ohne vorherige Anmeldung aufgebaut, erfolgt seitens der Veranstalter / des Ordnungspersonals ein Platzverweis / Arealverweis.
Bei der Standkontrolle können vom Ordnungspersonal jederzeit nachträglich Gebühren für besondere Ausbreitungen / Aufbauten und gewerblich genutzte Fahrzeuge erhoben werden. Zusätzlich behält sich der Veranstalter bei gewerblichen Anbietern gesonderte Konditionen vor, diese sind im Voraus beim Veranstalter zu erfragen. Pavillons sowie Überdachungen jeglicher Art, welche die maximale Standtiefe überschreiten, sind nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig.
§4 Gebühren für Kinder
Sogenannte Deckenkinder bis 14 Jahre bezahlen keine Standgebühr, sofern ihr Warenangebot mit Gegenständen aus dem Kinderzimmer bestückt ist. Zu den ausgeschlossenen Gegenständen zählen demnach Dinge wie jegliche Kinder- und Erwachsenenbekleidung, Schmuck, Haushaltsgegenstände, alte und antike Dinge sowie Kunst- und Handarbeitsgegenstände. Zudem ist eine Verkaufserlaubnis eines Erziehungsberechtigten nötig.
§5 Sauberkeit am Stand
Um auch zukünftig auf die Erhebung einer Müllpauschale zu verzichten, fordern wir jeden Standbetreiber auf, seinen Verkaufsstand bei Verlassen zu säubern. Bei Hinweisen darauf, dass dieses unterlassen wurde, kann für den nächsten Markt ein Aufbauverbot erfolgen.
§6 Haftung bei Schäden
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
§7 Campieren und Reservieren
Das Campieren oder Übernachten auf dem Flohmarktgelände ist strengstens untersagt.
Das Abkleben oder Beschriften von Bürgersteigen oder das Aufstellen von Tischen o.ä. gilt nicht als Reservierung! Abklebungen werden vom Sicherheitspersonal entfernt.
§8 Verbotene Artikel
Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:
• Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen
• Militaria
• Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur
• Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt
• Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen
• Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art (außer mit dafür im Einzelfall extra erteilter Genehmigung)1)
• Tieren
• Plagiaten, Raubkopien
• pyrotechnische Gegenstände
• alle vom Gesetzgeber untersagten Waren
Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen. Zuwiderhandlungen werden mit Arealverweises /Platzverweis belegt. Soweit Personen verbotene Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.
1) Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen verkauft werden.
§9 Verbot von Glücksspielen und Betteln/Sammeln von Spenden
Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Betteln sind auf dem Flohmarkt verboten. Das Sammeln von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Personen, die gegen dieses Verbot bzw. die Einholung der Genehmigung verstoßen, werden sofort Arealverweises /Platzverweis erteilt.
§10 Gewerbliche Anbieter
Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich.
Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen. Gewerbliche Anbieter haben auf Verlangen für jeden Verkauf eine Quittung mit Namen und Anschrift des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszustellen.
Als gewerbliche Anbieter (dazu gehören auch Kleinunternehmer) sieht der Veranstalter solche an, die ein überwiegend homogenes Warenangebot haben, z. B. Kleinelektronik und Zubehör, Spielzeug (z.B. Lego, Playmobil), neuwertige Bekleidung, Tonträger, Filme, Bücher und Comics, hochwertige Antiquitäten.
§11 Jugendliche Anbieter unter 18 Jahren
Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
§12 Werbung
Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Werbung, welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Arealverweis/Platzverweis nach sich. Der Veranstalter behält sich vor den Hausfriedensbruch sowie die Störung des Gewerbebetriebes strafrechtlich zur Anzeige zu bringen. Die Haftung für die in Umlauf gebrachte Werbung übernehmen ausschließlich die Herausgeber sowie deren Erfüllungsgehilfen.
§13 Höhere Gewalt
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
§14 Bodenbeschaffenheit / Haftung
Das Gelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Teilnehmer und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
§15 Besucher- und Rettungswege
Alle Besucher- und Rettungswege sind in einer Breite von 5 Metern nicht mit Waren jeglicher Art zu verstellen. Bei Unfällen und Behinderungen haftet jeweils der Verursacher zu 100%. Der Aufbau der Stände hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende Rettungsgasse zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen besteht, sowie notwendige Rettungswege eingehalten werden können.
§16 Benutzung von Parkplätzen
Marktbeschicker haben ihre Fahrzeuge auf freien öffentlichen Stellflächen abzustellen. Hier gilt die STVO.
§17 Sonstiges
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen ist während der Veranstaltung untersagt. Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen. Während der Flohmarktzeit ist das Fahren mit Fahrzeugen auf dem Areal untersagt, das gilt auch für den vorzeitigen Abbau eines Standes.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand: März 2022
Flohmarktordnung des Herbstmarktes 2024 der Fördergemeinschaft Hoya/Weser
§1 Anerkennung der Marktordnung
Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Marktareals, sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.
§2 Ordnungspersonal und Marktzeiten
Den Anweisungen des Ordnungspersonals sowie des Marktmeisters ist in jedem Falle Folge zu leisten. Bei wiederholtem Nichtbefolgen wird ein Arealverweis / Platzverweis ausgesprochen. In diesem Fall erfolgt keine Gebührenerstattung.
Der Markt findet am Samstag, den 21. September 2024 statt, beginnt um 09:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr. Der Aufbau darf ab 8:00 Uhr erfolgen (siehe auch §7). Nach dem Ausladen der Waren müssen sämtliche Fahrzeuge unverzüglich aus dem Flohmarktbereich entfernt werden (siehe §16), es sei denn, es handelt sich um gewerblich genutzte Fahrzeuge oder Anhänger. Für diese wird dann eine gesonderte Gebühr nach Ermessen erhoben (siehe §3).
Zwischen 09:00 – 14:00 Uhr ist das Fahren mit Fahrzeugen auf dem Areal untersagt, dies gilt auch bei einem vorzeitigen Abbau eines Standes. Bei Zuwiderhandeln erfolgt für zukünftige Veranstaltungen ein Teilnahmeverbot, darüber hinaus wird Anzeige erstattet. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Gebührenerstattung.
§3 Anmeldung, Gebühren und Standgröße
Die Standplätze werden nur nach persönlicher Anmeldung und vorheriger Entrichtung der Standgebühr vergeben. Ein Standplatz ist je 3 m lang, es können je nach Bedarf mehrere zusammenhängende Plätze gebucht werden.
Die Anmeldung kann ab Samstag, dem 07.09.2024, ab 09:00 Uhr ausschließlich in der Leserei, Lange Str. 14, 27318 Hoya, erfolgen. Anmeldungen per E-mail sind nicht möglich.
Für Fragen per E-Mail wenden Sie sich bitte an: kontakt@foerdergemeinschaft-hoya.de.
Der Flohmarkt findet in der Innenstadt von Hoya entlang der Langen Straße, von Weber und Wohlers (Lange Str. 59) bis zum Centralplatz, statt.
Die Standgebühr wird nach laufenden Frontmetern berechnet. Sie beträgt bis zum Inkrafttreten einer neuen Flohmarktordnung für alle gewerblichen Anbieter 8,- Euro/Meter und alle privaten Standbetreiber 4,- Euro/Meter. Als gewerbliche Anbieter gelten solche, die ein eher homogenes Warenangebot haben, z. B. Kleinelektronik und Zubehör, neuwertige Bekleidung, Tonträger, Bücher und Comics, hochwertige Antiquitäten, Serienspielzeug (siehe §10). Auf die Entrichtung einer Müllpauschale wird derzeit verzichtet.
Marktteilnehmer, die neuwertige Musik-CD´s unter Mithilfe musikalischer Darbietung verkaufen, müssen sich beim Veranstalter anmelden; ihnen wird ein Platz zugewiesen. Die Gebühr von 40 Euro ist mit Rechnungserhalt bis eine Woche vor Marktbeginn zu überweisen. Wird der Stand ohne vorherige Anmeldung aufgebaut, erfolgt seitens der Veranstalter / des Ordnungspersonals ein Platzverweis / Arealverweis.
Bei der Standkontrolle können vom Ordnungspersonal jederzeit nachträglich Gebühren für besondere Ausbreitungen / Aufbauten und gewerblich genutzte Fahrzeuge erhoben werden. Zusätzlich behält sich der Veranstalter bei gewerblichen Anbietern gesonderte Konditionen vor, diese sind im Voraus beim Veranstalter zu erfragen. Pavillons sowie Überdachungen jeglicher Art, welche die maximale Standtiefe überschreiten, sind nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig.
§4 Gebühren für Kinder
Sogenannte Deckenkinder bis 14 Jahre bezahlen keine Standgebühr, sofern ihr Warenangebot mit Gegenständen aus dem Kinderzimmer bestückt ist. Zu den ausgeschlossenen Gegenständen zählen demnach Dinge wie jegliche Kinder- und Erwachsenenbekleidung, Schmuck, Haushaltsgegenstände, alte und antike Dinge sowie Kunst- und Handarbeitsgegenstände. Zudem ist eine Verkaufserlaubnis eines Erziehungsberechtigten nötig!
§5 Sauberkeit am Stand
Um auch zukünftig auf die Erhebung einer Müllpauschale zu verzichten, fordern wir jeden Standbetreiber auf, seinen Verkaufsstand beim Verlassen zu säubern. Bei Hinweisen darauf, dass das unterlassen wurde, kann für den nächsten Markt ein Aufbauverbot erfolgen.
§6 Haftung bei Schäden
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
§7 Campieren & Reservieren
Das Campieren oder Übernachten auf dem Flohmarktgelände ist strengstens untersagt.
Das Abkleben oder Beschriften von Bürgersteigen oder das Aufstellen von Tischen o.ä. gilt nicht als Reservierung! Abklebungen werden vom Sicherheitspersonal entfernt.
§8 Verbotene Artikel
Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:
• Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen
• Militaria
• Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur
• Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt
• Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen
• Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art (außer mit dafür im Einzelfall extra erteilter Genehmigung)1)
• Tieren
• Plagiaten, Raubkopien
• pyrotechnische Gegenstände
• alle vom Gesetzgeber untersagten Waren
Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen. Zuwiderhandlungen werden mit Arealverweises /Platzverweis belegt. Soweit Personen verbotene Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.
1) Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen verkauft werden.
§9 Verbot von Glücksspielen, Betteln und Sammeln von Spenden
Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Betteln sind auf dem Flohmarkt verboten. Das Sammeln von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Personen, die gegen dieses Verbot bzw. die Einholung der Genehmigung verstoßen, werden sofort Arealverweises /Platzverweis erteilt.
§10 Gewerbliche Anbieter
Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher
Stand zu kennzeichnen. Gewerbliche Anbieter haben auf Verlangen für jeden Verkauf eine Quittung mit Namen und Anschrift des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszustellen.
Als gewerbliche Anbieter (dazu gehören auch Kleinunternehmer) sieht der Veranstalter solche an, die ein eher homogenes Warenangebot haben, z. B. Kleinelektronik und Zubehör, neuwertige Bekleidung, Tonträger, Bücher und Comics, hochwertige Antiquitäten, Serienspielzeug.
§11 Jugendliche Anbieter unter 18 Jahren
Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
§12 Werbung
Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Werbung, welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Arealverweis/Platzverweis nach sich. Der Veranstalter behält sich vor den Hausfriedensbruch sowie die Störung des Gewerbebetriebes strafrechtlich zur Anzeige zu bringen. Die Haftung für die in Umlauf gebrachte Werbung übernehmen ausschließlich die Herausgeber sowie deren Erfüllungsgehilfen.
§13 Höhere Gewalt
Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
§14 Bodenbeschaffenheit / Haftung
Das Gelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Teilnehmer und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
§15 Besucher- und Rettungswege
Alle Besucher- und Rettungswege sind in einer Breite von 5 Metern nicht mit Waren jeglicher Art zu verstellen. Bei Unfällen und Behinderungen haftet jeweils der Verursacher zu 100%. Der Aufbau der Stände hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende Rettungsgasse zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen besteht, sowie notwendige Rettungswege eingehalten werden können.
§16 Benutzung von Parkplätzen
Marktbeschicker haben ihre Fahrzeuge auf freien öffentlichen Stellflächen abzustellen. Hier gilt die StVO.
§17 Sonstiges
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen ist während der Veranstaltung untersagt. Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.
Stand: August 2024